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Im Folgenden erhalten sie einen Überblick über die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei.



Arbeitsrecht
Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht
Familienrecht
Handels-/Wirtschaftsrecht
Verkehrsrecht
Leasingrecht
Steuerrecht, Gemeinnützigkeitsrecht,
Stiftungs- und Vereinsrecht

Inkasso/Beitreibung



Arbeitsrecht

Zu unseren Mandanten zählen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Typische Fragestellungen, die wir im Rahmen unserer Beratungstätigkeit behandeln, sind Abmahnungen und Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, der Entwurf von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen, Abfindungsregelungen, Fragen aus Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung sowie Haftungsfragen des Arbeitnehmers und Arbeitgebers. Daneben beraten wir Wirtschaftsunternehmen und gemeinnützige Organisationen in lohnsteuerrechtlichen Fragen sowie bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen.

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Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht

Unsere Beratungstätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts umfasst unter anderem die zivil- und steuerrechtliche Nachfolgeplanung für Privatpersonen und Familienunternehmen. Dabei werden wir bei der Gestaltung von Nachfolgeregelungen aller Art, insbesondere bei der Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung privatschriftlicher oder öffentlicher (notariell beurkundeter) Testamente, bei lebzeitigen Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder bei der Errichtung von Stiftungen tätig. Daneben beraten wir unsere Mandanten beim Anfall von Erbschaften, namentlich bei der Geltendmachung oder Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen, in Fragen der Erbenhaftung und deren Beschränkung, der Ausschlagung von Erbschaften und des Pflichtteilsrechts sowie bei der Abwicklung von Nachlässen und der Testamentsvollstreckung. Unsere Leistung umfasst auch die Beratung in Fragen des Erbschaftsteuerrechts beim Anfall von Nachlässen einschließlich der Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen. Daneben beraten wir unsere Mandaten in erbschaft- und schenkungsteuerlichen sowie ertragsteuerlichen Fragen, die sich im Rahmen von Gestaltungen zur vorweggenommenen Erbfolge stellen. Zu unserer Tätigkeit gehört auch die Beratung gemeinnütziger Organisationen bei der Abwicklung und Verwaltung von angefallenen Erbschaften.

  "Erbschaftsteuer ab dem 1.1.2009" im PDF-Format

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Familienrecht

Im Rahmen der familienrechtlichen Beratung befassen wir uns mit dem Regelungsbereich der Ehe, der Verwandtschaft (insbesondere der Kindschaft) und der Vormundschaft. Typische Fallgestaltungen sind dabei Ehescheidungen, Unterhaltssachen, das Sorge- und Umgangsrecht hinsichtlich der Kinder, Kindschaftssachen sowie Fragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Daneben beraten wir Mandanten bei der Gestaltung von Eheverträgen, dem Entwurf von Erbverträgen und Testamenten sowie notarieller Unterhaltsverträge mit Familienangehörigen. Unsere Tätigkeit umfasst auch die Beratung und Gestaltung bei Familienunternehmen und Familiengesellschaften sowie die Regelung der Unternehmensnachfolge unter Familienangehörigen.

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Handels- und Wirtschaftsrecht

Wir werden bei der Errichtung und laufenden zivil- und steuerrechtlichen Betreuung von Einzelunternehmen, Personen- und Handelsgesellschaften, insbesondere im Zusammenhang mit Nachfolgeregelungen sowie der Gestaltung und Durchführung von Unternehmensakquisitionen und -umstrukturierungen tätig. Unsere Beratungstätigkeit umfasst in diesem Zusammenhang die rechtliche Gestaltung von Vertragsverhältnissen (Gesellschaftsverträge, Handelsvertreterrecht, Verträge mit Handlungsgehilfen, Handlungsbevollmächtigten und Prokuristen), insbesondere die Beratung bei und die Gestaltung von Unternehmensverträgen wie Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen einschließlich damit zusammenhängender Fragen steuerrechtlicher Organschaft sowie die Durchführung von Umwandlungen unter besonderer Berücksichtigung steuerrechtlicher und arbeitsrechtlicher Implikationen.

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Inkasso/Beitreibung

Umfaßt das Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches, also sich aus den Geschäften des täglichen Lebens ergebende Unstimmigkeiten aller Art. Dazu gehört die Beratung bei Abschluß und die Geltendmachung von Ansprüchen aus Mietverträgen, die Beratung und Geltendmachung bei sonstigen Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen, wie z.B. Gewährleistung im weitesten Sinne, aber auch die Geltendmachung von Forderungen gegenüber säumigen Schuldnern, also das außergerichtliche wie gerichtliche Forderungsinkasso.

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Leasingrecht

Umfaßt das Recht der Leasingverträge aller Art. Das umfaßt die Beratung von Leasingnehmer und Leasinggeber, die Verfolgung und Abwehr von Ansprüchen, die sich aus derartigen Verträgen ergeben können und die Beratung über unterschiedliche Arten von Leasingverträgen.

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Steuerrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Stiftungs- und Vereinsrecht

Unsere Beratungstätigkeit auf dem Gebiet des Steuerrechts umfasst die steuerliche Beratung von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und gemeinnützigen Organisationen bei allen steuerrechtlichen Fragen nach Maßgabe der Einzelsteuergesetze (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer etc.) sowie der damit zusammenhängenden Verfahrensrechte (AO, FGO).

Wir sind bei der Planung und Durchführung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten aller Art, der Vorbereitung von Nachfolgereglungen sowie der steuerlichen Optimierung von Unternehmensumstrukturierungen ebenso tätig wie bei der Erstellung von Steuererklärungen und der Prüfung von Steuerbescheiden unter Einschluss von Vorschlägen, wie ggfs. dagegen vorgegangen werden könnte. In diesem Zusammenhang vertreten wir unsere Mandanten gegenüber den Finanzbehörden, etwa im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen oder in Einspruchsverfahren und vor den Finanzgerichten. Unsere Steuerabteilung beschäftigt sich neben der Erstellung von Steuererklärungen auch mit der Buchführung (auch Lohnbuchführung) und der Erstellung von Bilanzen für von uns betreute Einzelunternehmen und Gesellschaften. Daneben beraten wir gemeinnützige Organisationen (Stiftungen, Vereine, gemeinnützige GmbH’s) in steuerrechtlichen Fragen der laufenden Geschäftsführung, wie beispielsweise der gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen an die Mittelverwendung, Spendenwerbung und die Durchführung von Auslandsprojekten. Regelmäßig beraten wir gemeinnützige Organisationen auch in lohnsteuerrechtlichen Fragen sowie im Zusammenhang mit spendenrechtlichen Fragestellungen. Zu unseren Tätigkeiten gehört auch die Beratung im Zusammenhang mit der Errichtung von Stiftungen und Vereinen. In diesem Zusammenhang begleiten wir regelmäßig Gründungsprozesse, einschließlich der Ausarbeitung von Entwürfen für Satzungen und Stiftungsgeschäfte sowie der erforderlichen Abstimmung mit den Beteiligten, der Stiftungsaufsicht und den Finanzbehörden. Ein jüngeres Stiftungsprojekt, das wir beratend begleitet haben, war die Errichtung der rechtsfähigen Stiftung Technisches Denkmal und Museum Kraftwerk Hirschfelde in Zittau im Jahr 2009.

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Verkehrsrecht

Hier ist das umfangreiche Gebiet des Rechts rund um den Straßenverkehr gemeint, also die Regelung von Verkehrsunfallfolgen insbesondere Schadensersatzrecht, die Beratung und Vertretung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen und die Vertretung gegenüber Behörden in Verwaltungsangelegenheiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.

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  Dr. Henning Eismann
Rechtsanwalt, Fachanwalt
für Steuerrecht, vereidigter Buchprüfer
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Henning Eismann
Notar, Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Steuerrecht,
Fachanwalt für Erbrecht
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Ünal Kaymakci
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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